
INSOLVENZ-WARNUNG

WIR WARNEN VOR DROHENDER
KONKURSGEFAHR
In der
letzten Zeit haben am Flugplatz in Wiener Neustadt-Ost drei
gewerbliche Anbieter (Flugzeugvermietungsunternehmen) die Insolvenz anmelden
müssen und sind deren Kunden und Lieferanten zum Teil finanziell schwer
geschädigt worden. Verursacht wurden diese Schäden immer durch günstig
erscheinende Lockangebote,
welche im großen und überwiegenden Fall das Papier nicht wert waren.
HINWEIS, um Missverständnisse zu vermeiden:
Der Flugplatz Wiener Neustadt-Ost selbst
steht damit in keinem wie immer gearteten Zusammenhang und ist für die bezogenen
Firmen nicht verantwortlich! Als Ausbildungsort empfehlen wir den Flugplatz
ausdrücklich.
Dabei wurde immer
wieder folgende finanziell motivierte Verhaltensmuster erkennbar:
WIE KÖNNEN SIE FÜR SICH SICHERHEIT
ERLANGEN OB DER ZUR AUSWAHL STEHENDE ANBIETER SERIÖS IST?
Stellen Sie
daher auf jeden Fall Ihrem Anbieter alleine schon aus Vorsicht folgende Fragen:
- Wie sieht Ihr Anbieter
denn finanziell selber aus? Sie sollten eine Handelsregisterauskunft und eine
Anfrage über die handelnden Personen >>> z.B. über den Geschäftsführer oder
den Kassier einholen!
- Könnte es sein, dass der
Anbieter eine Briefkastenfirma betreibt, ohne jegliches Vermögen und daher unpfändbar
ist?
- Wurden bei dem Unternehmen in den letzten Jahren Gewinne gemacht?
- Sind in letzter Zeit
Exekutionen oder Taschenpfändungen bei den führenden Personen erfolgt oder
anhängig?
- Sind Bankgarantien für
dieses "tolle Ausbildungs-Angebot" (z.B. Pilotenschein um € 4.990,-) hinterlegt oder Bankschreiben, die die gute Bonität dieser
Firma bestätigen?
MUSTER EINER BONITÄTSBESTÄTIGUNG EINSEHEN
- Sind Sicherheiten in
Form eines realen Besitzes (ohne Zessionen oder Verpfändungen) da, so dass die
Firma auch seriös selbst für den möglichen Schadensfall haften kann?
- Sind die Firmenflugzeuge
bar ausbezahlt oder sind das lauter gemietete Leasingflugzeuge?
-
Wird der (tatsächliche) Flugzeugeigentümer (allenfalls
eine Leasinggesellschaft oder eine dritte Person) eine
Freizeichnungserklärung eines allenfalls insolventen Kunden akzeptieren? Das
könnte man am besten klären, in dem der Anbieter solch eine Bestätigung des
(möglichen) Inhabers seinem Angebot beilegt.
-
Ist ein allfälliger Regress durch einen Dritten
(Flugzeuginhaber, Flugplatzlandegebühren, Tankstelle, AUSTRO CONTROL
etc.) am Zahler für Schäden prinzipiell und rechtlich haltbar
ausgeschlossen?
- Was ist denn nun wirklich versichert, wenn sogar der
Anbieter in einem zusätzlich nur käuflich zu erwerbendem Angebot für seinen Haftungsausschluss Zweifel hat, ob die eigene Kasko anerkennt und er sich und
seine Zusage davon abhängig macht?
- Sind die Versicherungsprämien
bezahlt und wie sind
die Flugzeuge versichert - gibt es z.B. eine CSL-Versicherung?
EMPFOHLENE VERHALTENSREGELN BIS ZUR KLÄRUNG ALLER
OFFENEN FRAGEN:
- Sofern für
Sie als
Konsument keine Klarheit herrscht, sollten Sie solchen Angeboten prinzipiell
misstrauen.
- Ein
guter Tipp wäre es den
Konsumentenschutzverein,
den
ÖGB (Konsumentenrecht) oder die
AK
(Arbeiterkammer) oder auch den
KSV (Kreditschutzverband) das Angebot prüfen zu lassen.
- Keinesfalls voreilig
für etwas bezahlen, wovon man dann allenfalls keinen Nutzen mehr hat
(Kosten-Nutzen-Prinzip)!
Eine abschließende Frage zum
Selbstbehalt bei Ausleihen eines Flugzeuges:
Welche Selbstbehalte und wie hoch sind diese in den Versicherungsbedingungen des
Anbieters formuliert?
Sehen Sie doch dort am besten vor Abschluss Ihres Ausbildungsvertrages nach und
kontaktieren Sie uns allenfalls für weitere Fragen.
Wir helfen gerne!
E-Mail
Hinweis:
Selbstbehalte werden in Österreich üblicherweise bei einmotorigen Maschinen
mit rd. € 1.100,- von den Versicherungen festgelegt.
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