WAS KOSTET EIN PRIVATPILOTENSCHEIN?
Die Kosten
betragen durchschnittlich rund € 9.500,-- (Stand:
24.9.2006), inklusive 45 Flugstunden auf einem zweisitzigen Flugzeug, Fluglehrer, Ausbildung Theorie
PPL(A),
Flugunterlagen und 200 Landungen (im Schnitt ca. 180 Landungen erforderlich).
Amtliche Gebühren sowie Untersuchungskosten beim Fliegerarzt sind nicht
berücksichtigt. Je
nach Ihrem Talent und Zeiteinsatz kann diese Angabe auch differieren.
Das kommt auf Ihr persönliches Körpergewicht an.
Dies wird üblicherweise
eine Cessna 172 (viersitzig) mit 160 PS sein. Natürlich ist dort der Sitzkomfort
deutlich bequemer als in einen Zweisitzer. Im Schnitt wird für solche Flugzeuge
ein Mehrpreis von ca. € 0,7/Minute verrechnet. Das ergibt bei mindestens 45
Ausbildungsflugstunden einen Mehr-Betrag von € 1.890,-. Hinzu kommt noch die aliquot höhere
Landegebühr eines schwereren Flugzeuges.
Bitte bedrängen Sie Ihre Flugschule oder Fluglehrer nicht auf einer zweisitzigen Maschine fliegen zu dürfen - es ist verboten und die Versicherung zahlt im Falle eines Unfalles nichts, da das Flugzeug eindeutig überladen wird.
Gefährlich wird es bei Überladung eines Flugzeuges - das kann bis zum Absturz bei unüblichen Fluglagen führen. Also Hände weg von Zweisitzern bei höherem Gewicht!
WIE WIRD DIE FLUGZEIT VERRECHNET?
Klären
Sie auf jeden Fall ab, ob bei Ihrer Flugschule die Flugstunden nach dem System BLOCKZEIT
oder nach der tatsächlichen FLUGZEIT verrechnet werden.
Die
BLOCKZEIT (im Flugbuch wird danach aufgezeichnet) ergibt auf den ersten Blick einen eindeutig tieferen (vermeintlich
besseren) Stundensatz. Der Nachteil ist aber, dass dem Kunden die Rollzeit am
Boden (das kommt auf Flughäfen besonders teuer) mitverrechnet wird. Diese darf zeitlich auf keinen Fall unterschätzt
werden.
Vergleiche
haben ergeben, dass das System BLOCKZEIT am Ende auf keinen Fall billiger,
sondern oftmals teurer zu stehen kommt als die tatsächliche Abrechnung der
FLUGZEIT (ab Abheben bis zur Landung - ohne Verrechnung der Steh- oder
Rollzeiten).
Kann
aus Kostengründen eine kombinierte Ausbildung, zum Beispiel auf einem
Ultralight oder Motorsegler und
dann mit einem Motorflugzeug gemacht werden?
Prinzipiell
ja, denn der Gesetzgeber verbietet es nicht.
Aber
es macht besonders dann keinen Sinn, wenn Sie gleich den Privatpilotenschein
anstreben - denn Sie lernen vorab das Ultralight oder den Motorsegler
zu bedienen und dann fangen Sie wieder auf der Motormaschine von vorne an, welche
manchmal ganz andere Flugeigenschaften besitzt. Trotz einem kleinen Preisvorteil, den Sie
dadurch herausschlagen könnten, empfehlen wir diese Methode vordergründig daher nicht.
Machen Sie Ihre PPL-Ausbildung nur auf einem Motorsegler oder einem Ultralight, so erhalten Sie überhaupt nur eine LIZENZ TMG oder UL.
Wollen
Sie allerdings einen uneingeschränkten Pilotenschein und dann nur auf
Motorsegler oder Ultralight fliegen, so können Sie die PPL(A)-Scheinverlängerung durch den Nachweis von Flugstunden auf dem Motorsegler oder Ultralight beantragen
und erhalten diese ohne weitere Probleme auch.
WAS UND WIE MUSS ICH ZAHLEN?
Über
Geld muss man reden! Eine wichtige Sache ist daher der Zahlungsfluss an die
Flugschule. Beachten Sie, dass gutsituierte Flugschulen nie den ganzen
Ausbildungsbetrag auf einmal verlangen.
Es
ist sicher nichts dagegen einzuwenden, wenn die Theoriekursgebühr zu Beginn
bezahlt wird. Auch spricht nichts gegen die Zahlung des Mitglieds- und
Jahresbeitrages, denn Vereinsflugschulen dürfen nur Vereinsmitglieder ausbilden
– ansonsten verlieren diese ihren Gemeinnützigkeitsstatus.
Vertrauensbildend
ist in jedem Fall, wenn man zum Beispiel die tatsächlichen Flug- und Lehrergebühren „step
by step“ bezahlen kann -
also Zahlung erst nach Leistungserhalt.
Was
sind seriöse Angebote - was bekommt man dafür? Nützen sogenannte
"Billigangebote" oder sind sie nur ein Lockmittel zum Einsteigen - mit
weiteren nachfolgenden Kosten? Ist für mich die Kostenzusammenstellung klar
nachvollziehbar?
Um zielgerichtete, professionelle und zeitlich absehbare Ausbildung anzubieten, gehen manche gewerbliche Schulen immer mehr dazu über, sogenannte Ausbildungspakete mit Syllabi (Auflistung und Übersicht der Trainingseinheiten) zu verkaufen. Das ist durchaus in Ordnung.
Aber Vorsicht - Falle:
Wenn den Kunden jedoch eine beträchtliche Stundenreduktion oder ein Dumpingpreis versprochen wird, zum Beispiel durch den Einsatz eines neuen revolutionären Fluggerätes, sollten Sie hellhörig werden und genauere Informationen verlangen. Dumpingpreise in der Ausbildung stellen sich oft nach Absolvierung der Ausbildung als die teurere Alternative dar - nicht wenige Flugschüler haben dann im Endeffekt mehr bezahlt als erhofft. Alle Flugschulen kochen mit Wasser und es unterliegt jeden den gleichen Qualitätskriterien - im Vergleich der gewerblichen zu den gemeinnützigen Flugschulen muss eine gewerbliche Flugschule auch noch einen Gewinn abwerfen. Fragen Sie auch vorsichtshalber nach, ob Exekutionen gegen den Anbieter geführt wurden.
Oftmals ist bei einem unseriösen Dumpingangebot ein Pferdefuß versteckt, den es vorab zu erkennen gilt. Wird Ihnen die Prüfung mit weniger Stunden, als gesetzlich vorgeschrieben, schmackhaft gemacht, so klären Sie folgendes ab:
"Ist das BESTEHEN DER PRÜFUNG gleichbedeutend mit dem LIZENZERHALT?
Können die Rechte und Pflichten, die gemäß der von Ihnen angestrebten Lizenz definiert sind, ab Bestehen der praktischen Prüfung auch tatsächlich wahrgenommen werden?
Sind also auch tatsächlich 45 echte Flugstunden angeboten worden oder teilweise nur sogenannte billige "Verfahrenstrainerstunden", die wir Ihnen bei der Grundausbildung zum PPL gar nicht erst anraten?
Garantiert Ihnen die Flugschule vor Vertragsabschluß, dass Sie nach den angebotenen, vermutlich sehr knapp gehaltenen Flugstunden, auch tatsächlich fliegen können, also Ihren PPL ohne weitere Eigenleistungen auch erhalten?
Wie viele Landungen sind tatsächlich im Angebot mitkalkuliert (nach unseren Erfahrungswerten benötigen Sie im Schnitt ca. 180 Landungen) oder sind zum Beispiel nur 100 bis 150 Landungen angeboten und müssen Sie die restlichen Landungen teuer nachkaufen?
Kann es vorkommen, dass Sie mit den Flugstunden nicht auskommen und dann empfindlich nachzahlen müssen?
Muss dann die Ausbildung abgebrochen werden, wenn die Flugschule es nicht schafft, Ihnen das Fliegen in dem angebotenen Pauschal-Preisumfang beizubringen?
Was wird bei Abbruch Ihrer Ausbildung dann tatsächlich zurückbezahlt - die gesamten Kosten wegen Versagens der Schule oder ...? Oder stehen Sie dann da und müssen sich mangels weiteren Vertrauens eine andere Flugschule suchen, die Sie fertig ausbildet?
Sind die Kosten der benötigten Lehrmittel im Kurspaket inbegriffen? Wenn nicht, verlangen Sie eine klare Aufstellung der zu gebrauchenden Lernunterlagen, inklusive Preisliste. Lassen Sie sich jedoch keine eigenen Flugschulunterlagen andrehen, sondern bestehen Sie auf anerkannten Lehrmaterialien wie Fachbücher etc .
Kalkulieren Sie nicht mit geborgten Lehrmitteln, denn einige davon sind vielleicht veraltet/überholt. Und: Sie benötigen Sie doch auch nach Ihrer Ausbildung - vieles davon als wichtige Nachlese.
Die
Gesamtkosten für den PPL (Privatpilotenschein) setzen sich zusammen aus:
Kosten für Fliegerarzt
Amtliche Gebühren für den Flugschülerausweis
Theoriekurs PPL(A), ident mit Kurs TMG oder UL
Lehrmittel (inklusive einem eigenen Headset!)
Fluggebühren FLugzeug
Lehrergebühren
Landegebühren am eigenen Platz sowie Fremdlandegebühren auf anderen Flughäfen/-plätzen
Anmelde-, Prüfungs- und PPL(A)-Scheinausstellungsgebühren
Diese
Punkte lohnt es sich schon vorab gründlich abzuklären. Es ist zum Beispiel
beim PPL(A) nicht möglich, die Privatpilotenausbildung zur Hälfte im
"Flugsimulator" zu absolvieren.
AUSTRO CONTROL anerkennt nämlich maximal
5 Stunden auf einem nach JAR/STD zugelassenen
Flugverfahrenstrainer an. Die restlichen
Stunden müssen auf dem Flugzeug absolviert werden. Maßgebend sind in jedem
Fall die entsprechenden Bestimmungen der Zivilluftfahrtpersonalverordnung (ZLPV).